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Rechtsfrage Autoverkauf

bearbeitet January 2011 in Gedöns und Gerassel
Hallo Leute,

habe mir vor vier Wochen einen Gebrauchten gekauft und meinen alten Gebrauchten in Zahlung gegeben. Kurz nach dem Kauf hatte ich ein zwei Mängel an meinem neuen Auto, die ich leider nicht über die CarGarantie abwickeln konnte, so dass ich den Händler zur Übernahme der Reparaturkosten aus der gesetzl. Sachmängelgewährleistung aufgefordert habe. Kosten ca. 1.500 €

Heute habe ich dann ein Antwortschreiben bekommen, in der Form, dass die Anfrage an die zuständige Abteilung übergeben worden ist und man sich bei mir melde.

Aber jetzt kommts: Im gleichen Brief wird mir mitgeteilt, dass an meinem Gebrauchten das Automatikgetriebe gewechselt werden müsse, da dieses nicht mehr funktioniert. Ich soll nun melden, wie der Schaden reguliert werden kann. Kostenpunkt ca. 1.500 € (komisch oder ?) Das Getriebe hat bisher einwandfrei seinen Dienst getan, ich fühle mich verarscht.

Was kann ich tun ?
Bin ich als Privatverkäufer an Händler überhaupt in der Sachmängelgewährleistung ?
Diese wurde im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen, es handelte sich um ein Händlerformular.

Hoffe ihr könnt mir fundierte Antworten geben !

Danke T.

Kommentare

  • Hast du einen Vertrag über den Autoverkauf?

    Schau da mal rein, was da drin steht.

    Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass wenn du als Privat was verkaufst und nichts von dem Problem wusstest, du auch keine Garantie leisten musst.
  • Klar habe ich einen Vertrag, da ist aber hinsichtlich der Gewährleistung nichts geregelt. Also gilt Gesetz.
    Ich meine das mir der Händler nachweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe schon bestand..
    Aber darüber gibt es ja keine Dokumentation, außerdem hat alles einwandfrei funktioniert. Der will sich nur um seine Gewährleistungskosten drücken.
  • Ist ja krass! Das Gefühl, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht bestätigt sich, wenn man nach
    "BGH NJW 82, 1700" sucht:

    Eine stillschweigende Freizeichnung hat die Rechtsprechung nur in Sonderfällen angenommen, vorwiegend zu Lasten von gewerblichen Händlern, z. B. dann, wenn beim Neuwagenkauf vom Käufer das alte Fahrzeug in Zahlung gegeben wird (BGH NJW 82, 1700), dann wird der private Altwageneigentümer so behandelt, als habe er unter Sachmängelhaftungsausschluss verkauft.

    Ansonsten hilft auch die Rechtsberatung von den Automobilclubs oder der KFZ Versicherung (Schutzbrief).

    Viel Glück
    Enno
  • http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__442.html

    also es spricht in erster linie alles gegen dich, auch als privatverkäufer bist du in der sachmängelgewährleistung gegenüber dem käufer. du kannst es nur über o.g. schlupfloch versuchen, dass du weder vom schaden wusstest noch verschwiegen hast...

    scheiße eh...drück dir die daumen
  • bearbeitet January 2011
    Glaube ich nicht, dass es schlecht für Thomas aussieht. Das von mir zitierte Urteil
    sollte noch Bestand haben.
    Bei Verkauf privat an privat ist damit nicht zu vergleichen.
  • Was heißt das Enno ?
  • hast recht enno, da nix im vertrag bezgl haftung stand, gilt die stillschweigende freizeichnung,
    ich hatte diesen konkreten falle privat an gewerblich nicht berücksichtigt, wo haftungsausschlüsse u.u. hinfällig sind.
    diese von dir zitierte sonderregelung sollte in diesem falle für thomas gelten.
    wäre nur noch die frage zu klären, ob es wichtig ist, dass es sich um einen neuwagen -oder gebrauchtwagenkauf gehandelt hat! grübel
  • ich werde dort morgen mal tel. vorstellig mit dem BGH-Urteil und der Ansage, dass ich das an unseren RA übergebe, wenn wir uns nicht gütlich einigen können ....

    DAAAAAAAAAAnke !!!!!!!!
  • Auf jeden Fall dran bleiben und hartnaeckig sein. Autoverkaeufer versuchen echt alles um sich aus der Sachmaengelhaftung raus zu winden, bzw dich zu verunsichern. Vielleicht muss es dann wirklich ein RA sein.

    Viel Glueck
    Ben
  • Danke Ben
  • bearbeitet January 2011
    Gourmet,

    habe in meinem Leben bestimmt schon >20 PKW's sowohl an/von Privat als auch an/von Händler gekauft/verkauft.

    1. die wollen dich veräppeln, soviel steht schonmal fest. Die ganzen Tricks sind hornalt.
    Ich vermute mal es ist kein großer Händler, ala VW,BMW,Mercedes - weil die sind an schlechter Werbung nicht interessiert.
    2. wenn du von privat verkaufst, haftest du nicht - auch wenn dir ein Händlerformular untergejubelt wurde. Du könntest denen jetzt sogar Vorsatz unterstelllen
    3. die Reparaturen an deinem Neuen Fahrzeug MUSS der Händler übernehmen, innerhalb der ersten 6 Monate ist er in der Beweispflicht und da wirds schon schwierig für ihn. Die Gebrauchtwagengarantien schließen aber oft Verschleiß aus (beläge,reifen,kupplung), musst du genau schauen.
    4. mach denen klar das du nicht balla-balla bist, entweder die machen das was du sagst oder du drohst mit Anwalt bzw. dass du das Geld zurückbekommst und den PKW-Kauf wandeln möchtest.


    aus diesen gründen kaufe ich nur noch von privat, weil da sind durch den günstigeren kaufpreis schon spielraum für evtl. Reparaturen und man spart sich die nerven für den Killefaz der Wiesen-Händler.

    alles gute
    Frank
  • bearbeitet January 2011
    Im Nachbarforum hat sich aufgrund meiner Nachfrage eine sehr lebhafte Diskussion entwickelt, die Euch vielleicht auch interessiert.

    LINK hier

    Frank, das sehe ich inzwischen auch so, aber erstmal ist man natürlich geschockt. Elende Halsabschneiderbande. Ich werde weiter informieren.

    Grüße T.
  • Hi Gourmet,
    hab ich das richtig verstanden, das Du auf dem Schaden sitzen geblieben bist?
    Hast Du jetzt nochmal 3000,-€ in dein neues Auto stecken müssen?
    Wenn Ja, fände ich das ne riesen Sauerei!
    Du wusstest doch bei dem Kauf nix von den Mängeln, ist das denn kein Betrug?
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