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Fahrradunfall - Sachverständiger

bearbeitet May 2012 in Gedöns und Gerassel
Hallo,
ein Bekannter von mir hat durch einen Verkehrsunfall einen Totalschaden an seinem Fahrrad.
Das Fahrrad ist fast 20 Jahre alt, eine Rechnung dafür gibt es logischerweise nicht mehr.
An wen wendet man sich am besten, um seine Forderung an die Versicherung zu stellen?
Es geht darum, den Wert des Fahrrades festzustellen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Kommentare

  • Ist immer schwierig, ohne Beleg gibt es nix. Ansonsten mal in einschlägige Radleden gehen und einen Kostenvoranschlag für ein "vergleichbares" Rad machen lassen, oder das alte Rad bewerten lassen.

    Sollte es aber nen Schuldigen geben, dann vielleicht auch eine Zivilklage in betracht ziehen, auch wegen Schmerzensgeld etc.
  • Danke für Deine Antwort.

    Es ist mA etwas schwierig, den Wert eines 20Jahre alten Fahrrads zu bestimmen, daß tagtäglich genutzt wurde.
    Das dann meistens eine abgerockte Karre. Allerdings bringt sie einen trotzdem von A nach B.
    Bei einem Schaden am Auto steht einem (so man schuldlos ist) ein Ersatzwagen zu.
    Wie ist das eigentlich bei Fahrrädern?
    Man muß ja damit auf Arbeit kommen...
    Hatte schon mal jmd hier diesen Fall?

    MfG
  • Hi,

    ging meiner Frau letztens ähnlich 20Jahre die Karre, keine Rechnung.
    War beim bikepoint Kostenvoranschlag zur vollständigen Reparatur machen (Natürlich nur die Dinge die durch den Unfall kaputt gegangen sind). Man muss auch sehen, dass man nicht mit einem nicht verkehrstauglichen Rad unterwegs war, sonst bekommt man vielleicht noch Mitschuld.
    Die Versicherung druckste auch rum wg. Alter und Zeitwert. Ein paar Rechnungen von neuen Mänteln und neuen Lampen die ich draufgebaut hatte, waren noch da. Ich hab weder telefonisch noch per email bei der Versicherung locker gelassen und auf eine schnelle Regulierung gedrängt. Meine Frau braucht das Rad zum auf Arbeit fahren auf ein Mietrad hat man zwar rechtlich Anspruch, wollte sie aber nicht.
    2 Wochen nach der kompletten Auflistung aller Schäden (Fotos, Kassenbelege - auch von kaputten Klamotten!!!, Angabe der Arbeitsfehltage) wurde alles bezahlt und zusätzlich Schmerzensgeld. Das hatten wir zwar nie verlangt, aber da wir immer energisch auf Regulierung gedrängt haben... wer weiß

    MFG
  • bearbeitet May 2012
    Danke für Deinen Beitrag.
    War das Rad noch reparierbar?
    Wie hoch war der Kostenvoranschlag etwa?

    Im vorliegenden Fall ist das Rad total breit.
    Rahmen und Gabel verzogen, VR-Felge ist gebrochen.
    Schutzbleche hat es auch gedengelt.
    Eine Reparatur würde keinen Sinn machen.
    Irgendwelche alten Teile an einen neuen Rahmen schrauben, ist am Ende teurer, als ein neues Gebrauchtes, von der mangelnden Kompatibilität ganz zu schweigen...

    Vor allem wie bemisst man den Wert eines 20Jahre alten Rades ganz sachlich?

    MfG
  • Hi,
    das Rad war noch reparabel, da Rahmen/Gabel i.O.
    Meines Wissens spielt es aber keine Rolle ob dus wirklich reparieren lässt (nur ob sie MWSt erstatten und andre Kleinigkeiten). Du musst denen nur klar machen, dass das Rad noch einen Wert hatte. Ich glaube hier gehts um den Wiederbeschaffungswert. Also selbst ein altes Rennrad kann somit noch einen Wert haben. Ich hab davon wenig Ahnung, aber mein Verstand sagt mir, dass es darum geht, wieviel du für deine Möhre hinlegen hättest müssen, wenn du sie am Tag des Unfall gekauft hättest. Ein 10Jahre altes CAAD5 bringt somit noch locker 30% des Neupreises.

    MFG
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