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Rennradler immun gegen Corona?

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Kommentare

  • Hallo Uwe,

    ich bin mir da nicht ganz so sicher. Zumindest unser Landrat Michael Geissler hat das Ausgehen nur in der Gemeinde (als Definition des Wohnumfeldes) nochmals bekräftigt.
    Auch waren, zumindest laut Zeitungsbericht, wohl einige Aufsichtsorgane im Bereich Babisnauer Pappel, Dippser Heide, Malter, usw. unterwegs. Autofahrer mit nicht zugehörigem Kennzeichen wurden entsprechend ermahnt.

    Von daher habe ich auf entsprechende Diskussionen mit den Ordnungsorganen weniger Lust und weiß, Stand heute noch nicht, wie ich am Wochenende fahre. Kann ja in der Gemeinde Rabenau die Täler hoch und runter pendeln. :D

    Bleibt alle gesund
    Alex
  • Bei Start von zu Hause und Rückkehr bleibt jeder Radfahrer problemlos "vorrangig " im Umfeld seines Wohnbereichs !
    Also bitte : Sport frei !
  • bearbeitet April 2020
    https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235356
    1. § 2 Abs. 1 VO:
    Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund.
    Bußgeld: 150 Euro
    2. § 3 Nr. 1 - 3 VO:
    Verstoß gegen Besuchsverbot
    Bußgeld (für Besuchenden): 500 Euro
    3. § 3 Nr. 3 VO
    Überschreitung der in der Rechtsverordnung vorgegebenen angegebenen Personenzahl
    Bußgeld (für verantwortliche Einrichtungsleitung): 500 bis 1.000 Euro - je nach Einrichtungsgröße

    Auch bei den Bußgeldern gilt der Grundsatz: Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. So kann beispielsweise auch ein Verwarngeld zwischen fünf und 55 Euro ausgesprochen werden.

    Also frei interpretiert:
    Das erste mal 5 bis 55€
    Das zweite mal 150€
    Und das dritte mal bis zu 25000€

    Man muss also mindestens den triftigen Grund "Sport und Bewegung" beim Radfahren deutlich in den Vordergrund stellen:
    • muss einem strengen Plan folgen, z.b. gezielter Bewegungsausgleich
    • klare Zeit oder Kilometer Ziele
    • es darf nicht Spaß machen ;)

    Wenn man jetzt noch zum Spaß Fahrrad fährt und nicht primär als Ausgleich zu fünf 16 Stunden Tagen im Bürostuhl daheim, dann verlässt man die Grauzone ziemlich schnell.

    Also jemand der gerne Motorrad oder Auto fährt hat man es definitiv deutlich schwerer, da man das viel weniger triftig begründen kann. Ist ohnehin so eine Sache mit dem Motorrad oder Autofahren, da man rechtlich auch ohne Ausgangseinschränkung tatsächlich nicht Ziellos nur zum Spaß durch die Gegend fahren darf.
  • ddup schrieb: »
    Das war auch schon in der bisherigen Verfügung. Das Thema hatten wir auch schon (siehe Trekkers Ausführungen).
    Kurz gesagt: Es ist grenzwertig. Die Polizei Sachsen hat auf Facebook die Frage aber bejaht (also man darf, sofern man allein unterwegs ist).
    Seit dem ist aber schon ein Schönwetterwochenendtag vergangen. Und ich nehme mal an, dass die das mittlerweile anders sehen. Irgendwo hatte ich auch gelesen, dass gerade Kurzausflüge zum Wandern oder Spazierengehen in schönerer Umgebung (Tharandter Wald, Sächsische Schweiz...) unterbunden werden sollen. Da wäre es schon sehr verwunderlich, wenn ich den Weg mit dem Rad zurücklegen dürfte- mit dem Auto oder Motorrad aber nicht.

  • Ich sollte mich näher erklären:
    Durch die Aussage eines Mitarbeiters der Polizei auf Facebook, der es "erlaubt" hat, ist es für mich grenzwertig.
    Die Formulierung in der Allgemeinverfügung hat's bisher aus meiner Sicht gar nicht erlaubt.
    Die neue macht's ein wenig besser, aber nur minimal.

    Deshalb, Alex, bin ich die letzten Tage/Wochen auch keine längeren Runden gefahren.
    Für morgen hatte ich mir aber vorgenommen, meinen Arbeitsweg mit einem (moderaten) Umweg zu versehen.
    Fürs WE bin ich noch unentschlossen, ob ich nicht doch mal eine 50-60-km-Runde drehe.

    Ausflüge in der Sächs. Schweiz und Co sind "natürlich" verboten. Denn wenn das viele machen, sind dort wieder zu viele auf wenig Raum unterwegs.
    falco schrieb: »
    Ist ohnehin so eine Sache mit dem Motorrad oder Autofahren, da man rechtlich auch ohne Ausgangseinschränkung tatsächlich nicht Ziellos nur zum Spaß durch die Gegend fahren darf.
    Das stimmt so nicht ganz. Das gilt nur innerorts und nur, wenn sich dadurch jmd. belästigt fühlt.
    Siehe STVO: "Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."
    ...die Regel kenne ich übrigens auch noch gar nicht so lange und war überrascht, als ich davon erfahren habe... ;)
    Oder kennst du noch andere Regeln?

    Übrigens: Dort ist von Fahrzeugen die Rede und dürfte daher theoretisch Fahrräder mit einschließen. :D
  • Super! Ich zeige direkt mal den Rennradfahrer, der vor einer Stunde mit seinem lauten Antrieb an meinem Fenster vorbeigefahren ist, an. In Zeiten von leeren Straßen zählt diese Unruhe definitiv als Belästigung! :D
  • bearbeitet April 2020
    falco schrieb: »
    Super! Ich zeige direkt mal den Rennradfahrer, der vor einer Stunde mit seinem lauten Antrieb an meinem Fenster vorbeigefahren ist, an. In Zeiten von leeren Straßen zählt diese Unruhe definitiv als Belästigung! :D
    So wie der Freilauf bei manchen rattert, wäre es durchaus berechtigt, wenn man sich gestört fühlt.
    Ich frage mich grade, ob ich mich jetzt darüber freuen soll in Berlin zu wohnen. Hier ist das Sporttreiben nicht örtlich beschränkt. Nachteil ist allerdings, dass die höchste Erhebung eine alte Mülldeponie ist. Schön ist irgendwie anders.
  • bearbeitet April 2020
    Hier mal das offizielle Schreiben des Staatsministeriums des Inneren an die Landräte und Oberbürgermeister/innen:

    https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Bussgeldkatalog_SMS-SMI_31032020.pdf

    "Der Katalog legt daher einen Regelsatz für die Bußgeldhöhe fest. Diese Regels-ätze gelten für den erstmaligen Verstoß und sind bei jedem weiteren Verstoß jeweils zu verdoppeln.

    Bei fahrlässiger Begehung soll ein Verwarngeld ausgesprochen werden."

    Wie man fahrlässig von Dresden ins Erzgebirge radeln könnte, erschließt sich mir allerdings nicht, insbesondere bei guten Ortskenntnissen. Vielleicht mit geschlossenen Augen? ;)

    Auf die Gefahr, dass ich wieder ausgebuht werde: ich bleibe dabei, dass die Einfügung des Wortes "vorrangig" nicht viel zur Klärung der Rechtslage beiträgt. "Vorrangig" heißt im Umkehrschluss auch wieder nur "ausnahmsweise auch außerhalb des Wohnbereichs". Vielleicht ist "vorrangig" sportartbedingt auszulegen. Aber auch dann wird man in Erklärungsnot geraten, warum man als Radfahrer drauf angewiesen ist, in 80 km Entfernung vom eigenen Wohnbereich zu radeln.
  • Das Ziel der Wohnorts-Passage ist es doch zu unterbinden, dass sich viele Menschen an einen kleinen Flecken Erde sammeln. Z. B. die viel besagte Sächsische Schweiz. Damit will man verhindern, dass die ganzen Menschen an die schönsten Orte strömen, sogar noch aus anderen sächsischen Gebieten sich zu den Sehenswürdigkeiten einfinden.
    ... Natürlich um Sport zu machen, also zu Wandern ;)

    Ich bin letztes Wochenende auch mal schauen gegangen, wie es so am Rande der Sächsischen Schweiz aussah. Ich habe mehr Polizisten als Bürger gesehen. In Rathen stand Polizei sogar an der Zubringer-Straße und hat die Schönwetterurlaubssportler verjagd. Mich als Rennradfahrer haben sie freundlich gegrüßt.

    Also... Augenmaß und so... Wir (als Rennradsporttreibende) sind sicher nicht die Zielgruppe dieser Rechtsvorschrift, außer wir fahren im Peloton daher.
  • Jetzt schalte ich mich auch mal ein. Macht euch ni so heiß! Der Passus ist nach wie vor äußerst schwammig formuliert - das darf man bei unserer Landesregierung auch mal in Frage stellen ODER bewertet das Ganze eben vernünftig: KEINE Gruppenbildung und sich allein des Radfahrens freuen ... alles Weitere hat @horstmann gerade schon gesagt. Entscheiden muss das aber jeder für sich allein und nicht das Gegenüber im Forum ;)
  • bearbeitet April 2020
    Nachtrag:
    Wenn man es positiv bewertet, ist diese "schwammige Formulierung" genau das, was uns jetzt vielleicht entgegen kommt und uns einen kleinen Entscheidungsspielraum lässt. So und nun klinke ich mich bei diesem Thema wieder aus.
  • @horstmann
    Ich bin prinzipiell ganz bei dir. Genau die gleiche Vermutung habe ich ja auch schon am Anfang der Ausgehsperre geäußert.
    Deine Beobachtung von letzter Woche erhärtet das ja noch.

    Trotzdem bleibt es eine (starke) Vermutung/bisherige Beobachtung. In der Allgemeinverfügung steht das so nicht drin.
    Und ich finde, dass man beide Seiten erwähnen sollte. Dann kann jeder für sich selbst überlegen, ob er das Risiko eingehen möchte oder nicht.

    Wenn dich nämlich doch mal einer einhält und dir eine Geldstrafe aufbrummt, kannst du eigentlich nicht viel machen, weil er im Recht ist.
    Klar kann man ggf. auf den Facebook-Post der Polizei verweisen, oder den "anwaltlichen" Hinweis von fastestmaster erwähnen. Aber im Zweifel hat man Pech, und/oder müsste sich erst darum kümmern, dass man doch nichts zahlen muss. (ggf. durch mehrere Instanzen, wenn man Pech hat und es darauf anlegt)
  • Ein abschließender Hinweis zu Informationen, die ich habe. Wenn jemand andere Informationen hat, bitte mitteilen:

    Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Polizei angewiesen, erst einmal alle Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen als Straftat aufzunehmen, danach werde entschieden, ob es als Ordnungswidrigkeit oder eben als Straftat weiter verfolgt wird. Ein intensiveres Einschreiten der Polizei scheitert derzeit allerdings an begrenzten Personalressourcen der Polizei, weil alles an der Polizei hängen bleibt und sich die anderen Ordnungsbehörden bislang "raushalten".

    In diesem Zusammenhang bringe ich aber nochmal das oben zitierte Schreiben des Innen- und Sozialministeriums an Landräte und Bürgermeister in Erinnerung, dies wären die anderen Ordnungsbehörden.

    Bei der Staatsanwaltschaft Dresden hat sich noch keine einheitliche Auffassung dazu gebildet, ob Radfahrten über Entfernungen und Strecken, wie sie hier gefahren werden, von der Formulierung "vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs" gedeckt sind oder nicht. Die derzeitige Tendenz geht aber wohl zu einer strengen Betrachtung.

    Wie dies später gesehen wird, ist aus meiner (heutigen) Sicht bloße Kaffesatzleserei. Diese Information gebe ich so weiter, mehr kann ich machen. Welche Konsequenzen (no risk no fun?) jeder für sich daraus zieht, bleibt jedem einzelnen überlassen.
  • Denkst Du Dir solche Sachen eigentlich selbständig aus - oder hast Du dabei Hilfe - oder kannst Du sowas auch belegen.

    Es hilft auf jeden Fall - ebenso wie diese ominöse Patientenverfügung - super dabei ein Klima der Angst und Unsicherheit zu verbreiten bzw. aufrechtzuerhalten.
  • bearbeitet April 2020
    @weisszeh
    ich habe 2 Polizeibeamte aus meinem Mandantenkreis und den Ehemann meiner Fachangestellten, der ebenfalls Polizeibeamter ist, befragt. Dies sind die Informationen, die diese haben.

    Ich entwerfe, sofern Rechtsschutzsuchende an mich herantreten, durchaus Patientenverfügungen für bestimmte Lebenssituationen. Diese "ominöse" Patientenverfügung haben wir entworfen, um anderen, die meinen, alles sei so harmlos bzw. übertrieben etc. einmal den Spiegel vorzuhalten.

    Einerseits verharmlosen sie die Situation bzw. Risiken, betroffen können ja außerdem immer nur die anderen sein. Ändert sich die Situation aber, indem es konkret nicht mehr nur um die anderen geht, ändert sich plötzlich die Sichtweise und man möchte für den Ernstfall (der ja aufgrund des lächerlich geringen Risikos eigentlich gar nicht eintreten kann) dann doch lieber auf nichts verzichten.

    Letzteres ist menschlich völlig verständlich und ich würde niemandem empfehlen, in der aktuellen Situation diese Patientenverfügung zu unterschrieben. Es ist aber spannend und sehr lehrreich zu beobachten, wie die Reaktion der Menschen aussieht, wenn es nicht mehr nur um "die anderen" geht, die an Covid-19 erkranken und unter Umständen versterben könnten.

    Es gibt durchaus Menschen, die dann mal anfangen, nachzudenken.
  • bearbeitet April 2020
    @weiszeh
    korrektur: die "ominöse" Patientenverfügung habe nicht ich entworfen, diese hat mir mein Kollege in die Hand gedrückt. Ob er diese entworfen hat, weiss ich ehrlicherweise nicht, weil ich ihn nicht gefragt habe. Ich bin davon ausgegangen, dass er sie entworfen hat.
  • @weiszeh
    noch ein Nachtrag: mir geht die derzeitige Unsicherheit - salopp formuliert - auch auf den Sack. Deshalb bemühe ich mich, mich über die mir zur Verfügung stehenden Kanäle zu informieren, um das Risiko besser abschätzen zu können. Leider bekomme auch auch ich keine Informationen, die eine zuverlässige Beurteilung erlauben.

    Wie du aus den Infos oben ableiten kannst, wissen die zuständigen Behörden selbst (noch) nicht abschließend, wie sie mit der derzeitigen Situation umgehen sollen. Das wird sich leider erst später zeigen.

    Eine Berufskrankheit von mir ist nunmal leider, andere immer auf den rechtlich sichersten Weg und - wenn dieser nicht gewünscht ist - vorhandene Risiken hinzuweisen, unabhängig davon, was ich persönlich glaube. Meine eigene Wunschvorstellung ist ebenfalls, am kommenden Wochenende, das ja mit gutem und wärmeren Wetter verbunden sein soll, in Dresden und Umgebung Rad zu fahren (Asche über mein Haupt: vermutlich werde ich es sogar). Davon trenne ich - Berufskrankheit - meine "offizielle" rechtliche Beurteilung.

    Letzteres war z.B auch der Grund, warum ich Christ ian weiter oben mal darauf hingewiesen habe, dass ich es nicht für empfehlenswert halte, Fotos, die mich zu zweit beim Sporttreiben abbilden, zu veröffentlichen. Du machst dich ja auch nicht deshalb hübsch, um bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Kfz von der nächstbesten Radarkontrolle fotografiert zu werden.

    So, jetzt hab auch ich einfach keine Lust mehr. Macht, was ihr wollt.
  • bearbeitet April 2020
    Ich weiß, ich bin die nervende und personifizierte Spassbremse, dennoch Nachtrag:

    https://www.coronavirus.sachsen.de/download/FAQ_ab_010420.pdf

    "Die Regelung insgesamt hat das Ziel die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Das bedeutet, physische soziale Kontakte sind zu minimieren. Jeder soll zu Hause bleiben! Bisher war geregelt, dass Sport und Bewegung im Umfeld des Wohnbereichs möglich war. Diesen Aspekt haben wir mit der neuen Formulierung nocheinmal betont. Sport und Bewegung ist vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs möglich. Es geht darum, den Ausnahmecharakter der Regelung zu verdeutlichen. Es soll nur die absolut notwendige Aktivität im Freien erlaubt sein, nämlich die im Umfeld des Wohnbereichs. Also sind keine Ausflüge in die nähere und weitere Umgebung erlaubt. Zum Beispiel bedeutet das für Dresden, das Ausflüge in die Sächsische Schweiz, den Tharandter Wald oder das Erzgebirge nicht gestattet sind."

    Ich halte es im Übrigen auch nicht für empfehlenswert, die gefahrenen Routen im Internet zu veröffentlichen, zumal einige auch ihre Klarnamen verwenden. Besser lassen sich Verstöße nicht mehr dokumentieren. Wer bricht sich denn einen Zacken aus der Krone, wenigstens darauf mal zu verzichten? Die Leistungsdaten reichen doch auch mal, oder?
  • Die Passage hatten wir doch schon mehrmals.
    Da steht doch "Ausflüge" _in_ die Umgebung. Ein Ausflug hat nichts mit Sport zu tun, und ich fahre beim Rennradfahren auch nicht _in_ einen expliziten Bereich, um mich dort länger aufzuhalten.

    Wie gesagt, die Verfügung muss eindeutig formuliert sein. Die ist es für mich in dem Sinne auch, dass wir als Radsportler nicht gemeint sind. Da hilft auch keine juristische Wortklauberei.
    Ein Risiko besteht immer, selbst wenn bestimmte Sachverhalte in der Rechtssprechung schon drölfzigtausendmal _1_ entschieden worden sind, heißt das noch lange nicht, dass es beim tztzntausendsten Mal auch so entschieden wird.
  • Ich frage mich auch, für welche Klientel die FAQs zu der Rechtsverordnung gemacht worden ist. Bei den beliebtesten Sportarten, die die Deutschen machen, liegt Radsport auf Nummer Eins. Wird das dort berücksichtigt? Natürlich nicht. Und dann steht dort „nur die absolut notwendige Aktivität im Freien ˋsoll´ erlaubt sein“. Welcher Sport ist denn absolut notwendig? Man könnte sagen, dass der Sport gegen Lagerkoller helfen kann. Aber bestimmte Physchopharmaka und Antidepressiva sind da bestimmt genauso effektiv und die kann man zuhause zu sich nehmen.
    Letztendlich beißt sich die Ratte bei der obigen Erklärung in den Schwanz. Ich darf Sport im Freien treiben (Steht in der Verordnung) , aber dann nur den absolut Notwendigen (steht in der Erklärung/FAQ)- also keinen.
  • bearbeitet April 2020
    @Horstmann, seit dem 01.04. handelt es sich um eine Rechtsverordnung, nicht mehr um eine Allgemeinverfügung.

    Ich schätze deine sachlichen Beiträge hier, bitte nehme mir es aber nicht übel, wenn ich nicht mehr darüber diskutiere, ob mit dem Wortlaut auch sportliche Radfahrer wie ihr gemeint sind oder nicht. Radfahren, jedenfalls so wie ihr es betreibt, ist eindeutig Sport (bei mir bin ich da noch nicht so sicher). Und es ist kein Unterschied, ob du mit deiner Familie im Familienauto in das Erzgebirge fährst, dort die Räder vom Dachgepäckträger holst und dann durchs Erzgebirge fährst, oder ob du mit dem Rad direkt durchs Erzgebirge fährst.

    Aus meiner Sicht ist die Rechtsvordnung hinreichend bestimmt. Dass sie ausgelegt werden muss, steht der hinreichenden Bestimmtheit nicht entgegen. Eindeutig darf nicht in dem Sinne verstanden werden, dass jeder denkbare Einzelfall geregelt ist.

    Wenn ich euch nicht überzeuge, dann trefft wenigstens die oben erwähnten Vorkehrungen, also keine Veröffenlichung von GPS-Routen oder Bilder, die - sollte ich Recht behalten - die Identifikation bzw. den Nachweis eines Verstoßes erleichtern könnten.

    Mist, jetzt habe ich doch wieder diskutiert. ;)
  • Das kuriose an den "Wegfahrbeschränkungen": Elbradweg und Großer Garten (u.a.) sind total voll am WE. Gab ja auch in der Sächsischen Zeitung Bilder von beiden vom letzten WE...
  • Solange das rechtlich alles noch Grauzone ist und die Leute das Schamlos ausnutzen, besteht die Gefahr, dass das jede Woche weiter verschärft wird bis es selbst die Radfahrer ungewollt härter trifft.
  • ddup schrieb: »
    Das kuriose an den "Wegfahrbeschränkungen": Elbradweg und Großer Garten (u.a.) sind total voll am WE. Gab ja auch in der Sächsischen Zeitung Bilder von beiden vom letzten WE...

    Da sind aber auch einige dabei die einfach auf Arbeit fahren...so wie ich :-) ...schließlich soll man ja öffentliche Verkehrsmittel möglichst meiden!

    GB
  • Klar. Ich ja auch (nur nicht am WE).

    Aber es sind zurzeit (deutlich) weniger Radfahrer als sonst unterwegs.

    Dafür gibt's deutlich mehr Jogger und Inlineskater, finde ich.
    ...und die sind bestimmt nicht auf dem Arbeitsweg. ;)
    Ebenso nicht die Spaziergänger.

    Ist ja auch alles ok und verständlich. Es verteilt sich eben schlechter zurzeit, da man eigentlich nicht "weg" darf. ;)
  • Ich muss meine Aussage wohl revidieren. Gestern auf dem Rückweg durch den Großen Garten war schon bissel Volksfeststimmung.

    Aber wo sollen die Leute auch hin? :/
  • Ich muss meine Aussage wohl revidieren. Gestern auf dem Rückweg durch den Großen Garten war schon bissel Volksfeststimmung.

    Aber wo sollen die Leute auch hin? :/
    Eigentlich sollen die zuhause bleiben. Das ist natürlich bei >20Grad und Sonne schwieriger als bei Sturm und Dauerregen.
  • bearbeitet April 2020
    @Borax
    Ich frage mal provokativ: warum sollen "die" zu Hause bleiben (unterstellt, "die" halten den Sicherheitsabstand ein)? Muss es nicht vielmehr "wir" heißen? Warum sollen "die" zu Hause bleiben, die keinen eigenen Garten haben, wenig Grünfläche oder keine Erholungsbereiche um die häusliche Unterkunft herum finden?

    Bei der Rechtsverordnung handelt es sich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Einfach ausgedrückt: grundsätzlich ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft verboten, die Erlaubnis für das Verlassen der häuslichen Unterkunft sind die definierten triftigen Gründe.

    Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt definiert übrigens auf Nachfrage Umfeld des Wohnbereichs im Sinne von "fußläufig erreichbare Grünanlagen, Parks oder andere Erholungsziele".
  • Für den einen oder anderen Dresdner Marathonisti ist damit auch die Sächsische Schweiz erlaubt...weil "fußläufig erreichbar", glaube kaum!

    Mit ist langsam schwindelig vom im Kreis drehen.

    Denke jeder sollte machen was er für richtig hält...und das mit Anstand ähm Abstand.


    Glaub ich bin raus jetzt!

    Gruß GB
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